Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber hinaus das Recht in der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. Auf Mitgliederversammlungen besitzen sie das Rede- und Antragsrecht. Mitglieder sind verpflichtet den Verein und den Vereinszweck in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen und insbesondere auch in der Öffentlichkeit alles zu unterlassen, was den Zwecken, Zielen und Aufgaben des Vereins gemäß der Satzung zuwider läuft oder geeignet ist dem Ansehen des Vereins zu schaden.
Weiterhin sind sie verpflichtet, die regelmäßig zu leistenden Beiträge pünktlich zu zahlen. Sie sind außerdem dazu verpflichtet, dem Verein Änderungen ihrer Postadresse und ihrer E-Mail-Adresse umgehend mitzuteilen. Für Folgen, die sich daraus ergeben, dass das Mitglied dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet das Mitglied und stellt den Verein von jeglicher Haftung frei.
Zusätzlich haben sie die folgenden Rechte und Pflichten
Beiträge werden immer für ein gesamtes Quartal erhoben. Der Stichtag zur Zahlung der Quartalsbeiträgen ist jeweils der
des laufenden Geschäftsjahres.
Alle Mitglieder werden vor Einzug bzw. Fälligkeit der Zahlung per E-Mail informiert. Ein Versäumnis dieser Bekanntmachung hat keine Auswirkung auf die Fälligkeit der Gebühren. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch mit Beginn eines jeden weiteren Quartals. Mitgliedschaften, die im laufenden Quartal beginnen, zahlen einen vollen Quartalsbeitrag. Erstbeiträge müssen innerhalb von 14 Tagen nach der Antragsannahme gezahlt werden. Bereits gezahlt Beiträge werden bei Vereinsaustritt nicht erstattet.
Der Vorstand kann in Einzelfallentscheidungen Beiträge auf bis zu 3 € pro Quartal reduzieren oder bereits fällige Beiträge stunden. Der Vorstand ist dabei angehalten, davon in Verantwortung den Vereinszielen und den zahlenden Mitgliedern gegenüber, sparsam Gebrauch zu machen. Gleiches gilt für den Vereinszuschlag auf Sonderbeiträge. Der Vorstand soll in der Einzelfallprüfung die Privatsphäre des Mitglieds besonders achten.
Juristische Personen, wie Vereine, NGOs, Parteien oder Firmen können gemäß Satzung ebenfalls Mitglied werden um die Vereinsziele zu fördern. Die Beiträge sollen sich an der finanziellen Situation der Institution orientieren. Die folgenden Beiträge sind Empfehlungen. Beiträge für juristische Personen vereinbart der Vorstand im Zuge der Entscheidung über den Beitrittsantrag in Absprache mit dem Mitgliedsanwärter. Der Beitrag für eine juristische Person darf jedoch das dreifache des Beitrages einer natürlichen Person nicht unterschreiten.
Non Profit (Vereine, Parteien, NGOs)
Profit (Firmen)
Großzügigen Fördermitgliedern kann der Vorstand nach Ermessen Vereinsleistungen, wie z.B. Werbefläche auf der Webseite, Merchandising- und Werbeartikeln oder Präsentationsmöglichkeit auf Vereinsveranstaltungen gewähren.
Die Mitgliedschaft endet durch Streichung, wenn trotz zweimaliger Mahnung im Mindestabstand von zwei Wochen die Mitgliedsbeiträge nicht entrichtet wurden. Bei Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt.
Weitere Informationen sind der aktuellen Satzung zu entnehmen. Die Beitragsordnung ergänzt die Satzung.